„Corona-Notbremse“ gilt ab Sonntag, 25.04.2021 auch im Rhein-Kreis Neuss

Ab Sonntag, 25. April 2021, 0 Uhr, gelten auch im Rhein-Kreis-Neuss verschärfte Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Insbesondere gelten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr Ausgangsbeschränkungen. Bürger dürfen die Wohnungen und das eigene Grundstück (außer in wenigen Ausnahmefällen) nicht verlassen. Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen:

https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/corona-notbremse-gilt-ab-sonntag-auch-im-rhein-kreis-neuss/

In der Pfarreiengemeinschaft Neuss-Mitte entfallen auf diesem Hintergrund folgende Gottesdienste:

  • die feierliche Eröffnung der Maiandachten in St. Marien am 1. Mai um 21 Uhr;
  • die in der Quirinusoktav (25.4. – 2.5.2021) geplanten, täglichen Nachtgebete (Komplet) in der Basilika St. Quirin um 21.30 Uhr.